Liebe Eltern,
Sie möchten Ihr Kind anmelden.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Kindertagesstätte, zu der der Kindergarten wie auch der Hort gehört. Das Anmeldeformular können Sie sich auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt Formulare herunterladen oder erhalten es gemeinsam mit den Rahmenrichtlinien bei uns im Haus. Kommen Sie bitte mit Ihrem Kind persönlich vorbei. So lernen wir die „Hauptperson“ schon einmal kennen und Sie können sich einen Eindruck über unsere Räumlichkeiten und unser Angebot verschaffen. Besuche im Kindergarten sind in der Zeit von 09:00 - 14:00 Uhr immer möglich. Bitte rufen Sie uns an, um einen Termin zu vereinbaren. Geht es um eine Anmeldung für einen Hortplatz, wenden Sie sich bitte direkt an den Hort.
Und jetzt ein paar Hinweise zum Anmeldeverfahren.
Die Hauptanmeldezeit ist, wie schon genannt, im Januar. Kinder, die im kommenden oder laufenden Kindergartenjahr angemeldet werden, können einen Monat nach ihrem dritten Geburtstag aufgenommen werden. Diese Plätze können von Kindern besetzt werden, die in der Gemeinde Rastede wohnen. In der Regel sind es Kinder aus Hahn- Lehmden und den umliegenden Dörfern. In Einzelfällen und nach sorgfältiger Prüfung werden auch Kinder außerhalb dieses Einzugsgebiets aufgenommen. Sie werden Ende März, Anfang April benachrichtigt, ob eine Aufnahme zum gewünschten Termin und zu den von Ihnen benötigen Betreuungszeiten möglich ist oder nicht. Plätze mit einer Betreuungszeit, die über fünf Stunden hinausgeht, sind nur begrenzt vorhanden und werden an Kinder vergeben, deren Eltern berufstätig sind!
Eltern von schulpflichtigen Kindern, die ihr 6. Lebensjahr erst nach dem 30. Juni vollenden, haben die Möglichkeit, die Einschulung um ein Jahr zu verschieben. Stichtag für eine Entscheidung ist der 30. April. Das bedeutet, dass diese Plätze bis zu diesem Tag noch nicht vergeben werden können. Erziehungsberechtigte, deren Kinder Aussicht auf einen dieser Plätze hätten, erhalten einen Zwischenbescheid.
Immer wieder taucht die Frage nach den Kriterien für eine Aufnahme von Kindern auf. Jedes Kind, das sein drittes Lebensjahr vollendet hat, hat einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Sind zu wenige Plätze vorhanden, ist eine Warteliste und Rangfolge zu erstellen. Folgenden Fragen gehen wir dabei nach. Wie alt ist das Kind? Gibt es Geschwister, die unsere Einrichtung schon besuchen? In welcher sozialen Situation befinden sich das Kind und die Erziehungsberechtigten. Sind Sorgeberechtigte alleinerziehend. Wird aus der Sicht von Institutionen der Familienhilfe der Besuch einer Kindertagesstätte empfohlen? Welche Plätze mit welchen Betreuungszeiten stehen noch zur Verfügung?
Falls Ihr Kind auf die Warteliste gesetzt wird, erhalten Sie eine Benachrichtigung drei Monate im Voraus, ob Ihr Kind aufgenommen werden kann oder nicht. Sie erhalten kurzfristig Nachricht, sobald Plätze frei werden. Bitte informieren Sie uns unverzüglich, wenn sich Ihre familiäre Situation geändert hat oder andere Betreuungszeiten nötig sind.
Bei der Vergabe von Hortplätzen verhält es sich anders. Hier besteht kein Rechtsanspruch.
Kinder, die die Grundschule in Hahn- Lehmden besuchen (werden) oder deren Geschwister schon im Hort sind, werden vorrangig aufgenommen. Auch ist es uns ein Anliegen, dass Kinder, die unseren Kindergarten ganztägig besuchen und Freundschaften geknüpft haben, diese in ihrer Schulzeit am Nachmittag fortsetzen können. Außerdem berücksichtigen wir die besondere soziale Situation des Kindes und die seiner Sorgeberechtigten (z. B. Berufstätigkeit beider Erziehungsberechtigter, alleinerziehend, Empfehlungen von Institutionen)
Der Zeitpunkt der Anmeldung für den Kindergarten oder den Hort hat keinen Einfluss auf die Vergabe.
Falls Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Dr. Hanna Keese, 1. Vorsitzende des Diakonischen Werkes Hahn- Lehmden e.V. Tel.: 04402 2730
Andrea Oldewurtel, Leiterin des Kindergartens Balsterhörn, Tel.: 04402 7223
Annika Plaga, Leiterin des Hortes & des Kindergartens am Dorfplatz,
Tel.: 0152 56337036